Durch die EG-Ökoverordnung werden die Kriterien für die Produktion von Bio-Honig festgelegt. Um Umwelt, Bienen und Honig vor Schadstoffen zu bewahren dürfen Bioimkereien …
- ihre Bienen nur in Behausungen aus natürlichen Materialien unterbringen.
- Varroamilbenbefall nur mit einigen ätherischen Ölen und organischen Säuren behandeln, die auch natürlicherweise im Bienenvolk vorkommen.
- nur Wachs aus Ökobetrieben in die Völker einbringen.
- nur Biozucker verfüttern (und nur, wenn es unumgänglich ist).
- die Bienen nur dort aufstellen, wo Nektar- und Pollenspender überwiegend ungespritzt sind.
- die Flügel der Königinnen nicht stutzen.
- den Honig zum Schutz seiner Inhaltsstoffe i.d.R. nicht über Bienenstocktemperatur erwärmen
Die Einhaltung dieser Regeln wird jährlich durch Kontrollstellen überprüft. Meinen Betrieb prüft der Kontrollverein.